Winterdienst-BEST
Ihr Winterdienst in Berlin

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Nachdem wir festgestellt haben, das sich einige Berliner Winterdienstbetriebe unsere AGB zu Eigen machen und durch geringfügige Modifikationen auf ihren Webseiten veröffentlichen, sind wir dazu übergegangen, unsere AGB nur noch auszugsweise zu publizieren.

  1. Der Auftragnehmer übernimmt die öffentlich-rechtliche Verpflichtung gemäß des gültigen Strassenreinigungsgesetzes während des winterlichen Reinigungszeitraumes vom 01. November bis 15. April eines jeden Jahres, die Gehbahnen vor dem Grundstück entsprechend den polizeilich vorgeschriebenen und im Vertrag vereinbarten Abmessungen von Schnee- und Eisglätte freizuhalten und bei Winterglätte mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen (Schneeabfuhr und Beseitigung des Streugutes ist nicht inbegriffen).
  2. ...

Auszug aus dem Berliner StrReinG vom 19.12.1978

§ 3 Abs. 1

Auf Gehwegen ist in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite, mindestens in einer Breite von einem Meter, Schnee unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, Schnee- und Eisglätte unverzüglich nach ihrem Enstehen zu bekämpfen. Dauert der Schneefall über 20 Uhr hinaus an oder tritt nach dieser Zeit Schneefall oder Glatteisbildung ein, so sind Schnee, Eis- und Schneeglätte bis 7 Uhr des folgenden Tages, an Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen bis 9 Uhr, zu bekämpfen.

§ 6 Abs.1 S.1

Anstelle des zur Durchführung der ordnungsmäßigen Reinigung verpflichteten Anliegers kann ein anderer diese Verpflichtung übernehmen ...

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