Winterdienst-BEST
Ihr Winterdienst in Berlin

Häufige Fragen und Antworten zum Winterdienst

Nachfolgend Antworten zu häufig gestellten Fragen rund um den Winterdienst.

Welche Räumpflichten haben Berliner Haus- und Grundstückseigentümer im Winter?

Die Räumpflichten der Haus- und Grundstückseigentümer ergeben sich durch das Straßenreinigungsgesetz (StrReinG) von Berlin vom 19. Dezember 1978 in der jeweils gültigen Fassung. Die aktuelle Fassung können Sie auf unserer Website unter "Die Firma" jederzeit einsehen.

Wie bereitet sich Ihre Firma auf den Winterdienst vor?

In Kooperation mit einem Deutschen Wetterdienst erhalten wir als Berliner Winterdienst im Zeitraum vom 01. November bis 15. April eine spezifische Wettervorhersage, viermal am Tag per Fax. Darüber hinaus erhält der Winterdienst-BEST per SMS konkrete Warnlageberichte, in denen auf die winterlichen Gefahren hingewiesen wird, sodass die Mitarbeiter des Winterdienstes BEST sofort ihre Einsätze planen und unverzüglich ihre Arbeit aufnehmen können.

Wann wird der Winterdienst durch Ihre Firma durchgeführt?

Sobald der Schneefall beginnt oder die Glätte aufkommt, stehen die Mitarbeiter des Berliner Winterdienstes in der Einsatzzentrale bereit, um unverzüglich nach Beendigung des Schneefalls, den Schnee zu beräumen bzw. die Glätte zu bekämpfen.

In welchen Fällen muss geräumt und gestreut werden?

Nach Beendigung des Schneefalls bzw. nach Entstehen von Eisglätte sind Schnee und Glätte werktags in der Zeit von 7.00 bis 20.00 Uhr sowie sonn- und feiertags in der Zeit von 9.00 bis 20.00 Uhr unverzüglich zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr besteht grundsätzlich keine Räum- und Streupflicht.

Worauf achtet der Winterdienst-BEST, wenn er mit dem Winterdienst beauftragt wird?

Grundsätzlich achten wir darauf, dass Gehwege für den Fußgängerverkehr in einer Breite von 1,50 Meter entlang des Grundstückes geräumt werden. Dabei sollte der Schnee nicht auf die Fahrbahn, sondern möglichst an den Gehwegrand geräumt werden. Zusätzlich achten wir darauf, dass Flächen an Haltestellen für öffentliche Verkehrsmittel und Schulbusse sowie an Fußgängerüberwegen von Schnee befreit und bei Glätte abgestreut werden.

Welche Streumittel setzt Ihre Firma ein?

Bei der Wahl des von uns eingesetzten Streugutes achten wir sehr auf den Umweltschutz und setzen daher grundsätzlich umweltfreundliche Streumittel ein, zu denen Sand oder Granulat zählen. Wichtig ist, dass das eingesetzte Streugut eine gute Wirkung erzielt, damit die Gefahr des Ausgleitens so gering wie möglich gehalten wird. Das Streuen von Salz ist in Berlin grundsätzlich verboten. Nur die Berliner Stadtreinigung darf salzhaltige Auftaumittel einsetzen, wenn durch das Auftragen von abstumpfenden Mitteln keine ausreichende Wirkung erzielt werden kann.

Wohin räumt der Winterdienst-BEST den Schnee und was macht er mit den Streumittelresten?

Da Schnee und Eis von privaten Grundstücken nicht auf dem Geh-, Radweg oder der Fahrbahn abgelagert werden dürfen, schieben wir den Schnee auf den an die Fahrbahn grenzenden Teil des Gehweges. Oder, wo dies nicht möglich ist, auf den Fahrbahnrand, sodass der Fahr- und Fußgängerverkehr hierdurch nicht mehr als unvermeidbar gefährdet oder behindert wird. Um „Stauwasser“ zu vermeiden achten wir darauf, dass Straßenrinnen, Einläufe in Entwässerungsanlagen, Hydranten sowie die Verschlussdeckel der Versorgungsleitungen stets von Eis und Schnee frei gehalten werden. Wir legen zudem vorhandene Abflüsse für aufkommendes Schmelzwasser auf Grundstücken frei und achten darauf, dass dieses bei beginnendem Tauwetter frei abfließen kann. Streugutreste werden ebenfalls entsorgt, um Rutschgefahr zu verhindern. In Fällen, in denen uns hierfür kein Auftrag vorliegt, beseitigt der Auftraggeber vorhandene Streugutreste in eigener Verantwortung.

Muss ich mich als Auftraggeber weiter um den Winterdienst kümmern?

Nein. Sie brauchen sich um die Schneebeseitigung nicht mehr zu kümmern, wenn Sie uns mit dem Winterdienst beauftragt haben. Bei Vertragsabschluss ist jedes Objekt haftpflichtversichert und eine entsprechende Übernahmeerklärung wird der zuständigen Ordnungsbehörde übermittelt. Somit sind Sie durch uns von der Räum- und Streupflicht befreit und können dem Winter sorglos entgegensehen.

Schneeabtransport

Bei extremen und anhaltenden Schneefällen kann es in Abhängigkeit von Faktoren wie Lage, Größe, Umgebung etc. auf einigen Grundstücken zu einem Platzmangel kommen, sodass sich früher oder später die Frage nach dem Wohin mit den Schneebergen stellt. Die Türmung von Schneemassen in Gebäudenähe ist nicht nur optisch eine unschöne Lösung, sondern kann auch Probleme wie eingeschränkte Parkmöglichkeiten, voll gelaufene Keller im Falle rasch einsetzenden Tauwetters u.ä. mit sich bringen.

Der Winterdienst BEST weiß aufgrund seiner vieljährigen Erfahrung im Winterdienst um die Probleme und Nachteile, die sich im Zusammenhang mit anhaltendem Schneefall in Kombination mit Platzmangel sowohl auf gewerblichen als auch privaten Liegenschaften ergeben können. Neben einer kompetenten Beurteilung der Lage bietet er bei Bedarf deshalb einen Schneeabtransport an und stellt damit die Bewegungsfreiheit auf und an den betreffenden Grundstücken sicher.

Wenn Sie einen zuverlässigen und kompetenten Berliner Winterdienst suchen, der neben der Schneeräumung bei Bedarf auch problemlos den Schneeabtransport übernimmt, lassen Sie sich von uns ein individuelles Angebot erstellen.

Der Winterdienst Berlin ist rund um die Uhr für Sie da!

Lassen Sie sich vom Know-how und dem Leistungspaket unseres Berliner Winterdienstes überzeugen. Sichern Sie sich die Qualität und Sorgfalt bei der Schnee- und Eisglättebekämpfung, die Ihr Objekt im Winter verdient hat.

Jetzt unsere Leistungen ansehen