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Eisglätte / Überfrierende Nässe

Von Eisglätte oder überfrierender Nässe spricht man, wenn sich auf nasser Fahrbahn Eis bildet. Dies geschieht vorzugsweise am späten Abend oder nachts, wenn die Temperaturen unter den Gefrierpunkt sinken. Auch tagsüber kann bei einem Temperatursturz unter 0° C Eisglätte entstehen, wenn es zuvor geregnet hat und die Fahrbahn noch nass ist.

Voraussetzung für Eisglätte oder überfrierende Nässe sind daher Niederschläge, in seltenen Fällen auch andere Wasserquellen wie Beregnungsanlagen zum Frostschutz von Obstanlagen, Löschwasser oder ein Wasserrohrbruch. Dazu kommt, dass das Wasser nicht abfließen kann und sich auf der Fahrbahn oder dem Gehweg staut. Pfützen und andere Wasserrückstände sind deshalb eine besondere Gefahrenquelle. Was für die Kinder mit dem Schlittern ein willkommenes Wintervergnügen ist, kann für Fußgänger und Autofahrer schmerzhafte Folgen haben.

Eisglätte ist durchaus wörtlich zu nehmen. Die gefrorenen Stellen sind nicht nur besonders glatt. Bei Temperaturen um den Gefrierpunkt kann sich zudem ein Wasserfilm auf dem Eis bilden, der die Rutschgefahr noch erhöht. Gegenüber Glatteis, das die ganze Straße bedeckt, hat Eisglätte ein geringeres Gefahrenpotential. Ein Fahrzeug, das nur mit einem Rad auf Eis gerät, bleibt immer noch lenkbar. Doch darf man nicht darauf vertrauen, dass bei überfrierender Nässe nicht doch eine größere Eisfläche entstanden ist.

Andererseits trifft die Eisglätte die Verkehrsteilnehmer nicht ohne Vorwarnung. Da sie sich vorzugsweise nachts bildet, gibt schon der Wetterbericht am Abend oder am frühen Morgen Hinweise darauf. Diese kann man an geeigneter Stelle auch noch selbst überprüfen, bevor man sich hinter das Steuer setzt. Wenn sich die Eisglätte auf einzelne Fahrbahnstellen beschränkt, ist der Verkehr bei vorsichtiger Fahrweise durchaus noch möglich. Doch sollte bei potentiellen Gefahrenpunkten deutlich langsamer gefahren werden. Wie bei anderen winterlichen Behinderungen sind dies Brücken und andere Stellen, an denen der Untergrund kälter sein kann als die Umgebung. Die Lufttemperatur, die von einem mit einem Eiswarnsystem ausgerüsteten Fahrzeug gemessen wird, ist dazu ein Anhaltspunkt. Eine an die winterlichen Bedingungen angepasste Fahrweise ist ohnehin die beste Möglichkeit zur Verhinderung von Unfällen.

Bei Eisglätte kann man nicht darauf vertrauen, dass der Streudienst unterwegs ist. Oft sind es ja nur wenige glatte Stellen, so dass die Einsatzleitung der Streudienste erwarten darf, dass bei angepasster Fahrweise keine Unfälle entstehen. Als Hausbesitzer oder Streupflichtiger sollte man aber darauf achten, dass sich auf dem Gehweg keine Eisglätte gebildet hat. Hier ist die Streupflicht durchaus gegeben und sollte ernst genommen werden, damit keine Fußgänger zu Schaden kommen.

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